Durch eine konkrete Berechnung kann der Betreiber einer Heizungsanlage jede beliebige Anlage nutzen, wenn sie nach der DIN V 18599 die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet. Dieses Vorgehen ermöglicht das GEG im § 71 Abs. 2. Die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ stellt ein Verfahren zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden dar. Diese Berechnungen erlauben die Beurteilung aller Energiemengen, die zur bestimmungsgemäßen Heizung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung von Gebäuden notwendig sind.

Vorteile:

  • Anrechnen der Wärmeanteile einer stromgeführten KWK-Anlagen

  • Entlastet örtliche Verteilnetze bei der Bereitstellung der Leistungskapazitäten für Wärmepumpen und Ladestationen durch die objekt- und quartiersbezogene KWK

  • Sichert Residualstromerzeugung

Wissen kompakt

  • Der Nachweis hat von einer zertifizierten und nachweisberechtigten Person zu erfolgen. Unter anderen können Schornsteinfeger:innen dazu befähigt sein.

    Darüber hinaus ist ein:e Gebäudeeigentümer:in dazu verpflichtet, die Heizungsanlage nach den Anforderungen des Nachweises einzubauen oder aufzustellen und zu betreiben/ oder betreiben zu lassen.

    Der Nachweis ist von dem oder der Eigentümer:in und von der ausstellenden Person mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

  • Gerade die Kombination von dezentralen KWK-Anlagen, Wärmepumpen und PV-Anlagen sichert auch die flächendeckende Wärmeversorgung aus einem steigenden Anteil Erneuerbarer Energien, ohne die Stromnetze zu überlasten.