Wärmepumpen werden mit Strom betrieben und nutzen Umweltenergien zur Wärmeerzeugung. Eine Wärmepumpe benötigt zunächst eine Wärmequelle, wie etwa Luft, Erdwärme oder Grundwasser. Diese wird in der Außeneinheit der Wärmepumpe aufgenommen. Eine Flüssigkeit, meist Wasser mit einem Frostschutzmittel, ermöglicht es, die Umweltwärme aufzunehmen und zur meist im Haus installierten Wärmepumpe zu befördern. Das gilt für Erdwärme- und Grundwasser-Wärmepumpen. In der Wärmepumpe selbst erfolgt die weitere Aufbereitung. Im Haus befindet sich die dritte Komponente der Wärmepumpe. Das Wärmeverteil- und Speichersystem. In der Regel zirkuliert die gewonnene Wärme in Wasser, das über ein Verteilsystem in die Heizkörper gelangt. Bei Außenluft-Wärmepumpen, wie im Bild, befindet sich nur das Frostschutzmittel. Die Wärme wird direkt von der Außenluft auf das Kältemittel übertragen.

Wärmepumpen lassen sich am besten bei niedrigen Vorlauftemperaturen betreiben, da dann das Heizwasser schwächer erhitzt werden muss. Das ist nicht nur besonders effizient, sondern auch nachhaltig und senkt bei richtiger Einstellung die Betriebskosten. Benötigen Ihre Heizkörper im Haus hohe Vorlauftemperaturen, können Sie Optimierungsmaßnahmen vornehmen lassen, die die Vorlauftemperaturen absenken, sodass der Betrieb einer Wärmepumpe lohnenswert ist.

Vorteile:

  • geringe Betriebskosten

  • nutzen unterschiedlicher Wärmequellen vor Ort

  • effiziente Erzeugung von Wärme

Wissen kompakt

  • Beim Einbau einer oder mehrerer elektrischer Wärmepumpen muss mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus Erneuerbaren Energien bestehen.

    Deckt eine oder decken mehrere Wärmepumpen den Wärmebedarf des Gebäudes oder mehrerer über ein Gebäudenetz verbundenen Gebäude vollständig, so gilt die Anforderung an den Anteil an 65 % Erneuerbarer Energieträger als erfüllt.

  • Wärmepumpen, die in einem Gebäude mit

    • mindestens sechs Wohnungen

    • oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten

    • oder zur Einspeisung in ein Gebäudenetz, an das mindestens sechs Wohnungen oder sonstige selbständige Nutzungseinheiten angeschlossen sind,

    • nach Ablauf des 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt werden,

    • müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden.

    Ausnahmen bestehen für Warmwasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen. Wärmepumpen, die nicht einer Fernkontrolle unterliegen, sind spätestens alle fünf Jahre einer Prüfung zu unterziehen.

    Ergeben sich Optimierungsmaßnahmen aus der Betriebsprüfung, so sind diese innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung umzusetzen. Auf Verlangen ist das Ergebnis der Betriebsprüfung Mieter:innen unverzüglich vorzulegen.

Beispielprojekte