Besonders im Altbau kann es sinnvoll sein, eine Wärmepumpe mit einer anderen Wärmeerzeugung zu ergänzen. Die Wärmepumpe leistet dabei den Großteil der Arbeit und ist für die Grundversorgung zuständig. Bei sehr niedrigen Außentemperaturen oder einem erhöhten Warmwasserbedarf kann z.B. eine Gasheizung unterstützen. Das kann Kosten sparen.

Interessant ist die Wärmepumpen-Hybridheizung auch, wenn schon eine Gasheizung vorhanden ist. Der nachträgliche Einbau einer Wärmepumpe kann sich hier lohnen und die Gasheizung unterstützen.

Vorteile:

  • sorgt für ein effizientes Heizsystem, besonders im Altbau mit höherem Wärmebedarf

  • hohe Versorgungssicherheit und Effizienz bei schwankenden Energiepreisen

  • flexibel auf individuelle Bedingungen anpassbar

Wissen kompakt

  • Eine Wärmepumpen-Hybridheizung, bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung, unter anderem ist sicherzustellen, dass:

    • die Wärmepumpe mit Vorrang betrieben wird, so dass der Spitzenlasterzeuger nur eingesetzt wird, wenn der Wärmebedarf nicht mehr von der Wärmepumpe allein gedeckt werden kann,

    • einzelne Wärmeerzeuger über eine fernansprechbare Steuerung verfügen

    • im Falle von gasförmigen Brennstoffen, ein Brennwertkessel verbaut ist.

    Je nach Steuersystem muss die Wärmepumpe einen jährlichen Hauptbedarf von mindestens 30 oder 40 % der thermischen Leistung abdecken. Damit gilt die Anforderung an 65 % Erneuerbare Energieträger als erfüllt.

    Im Fall einer Solarthermie-Hybridheizung muss ein Anteil von mindestens 60 % der aus der Biomasse-, Gas- oder Flüssigbrennstofffeuerung bereitgestellten Wärme aus Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff erzeugt werden. Das trifft auch auf daraus hergestellte Derivate (wie z.B. Biomethan) zu.

  • Die thermische Leistung der Wärmepumpe muss bei bivalent parallelem oder bivalent teilparallelem Betrieb mindestens 30 % der Heizlast, bei bivalent alternativem Betrieb mindestens 40 % des von der Wärmepumpen-Hybridheizung versorgten Gebäudes oder Gebäudeteils betragen.

    Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Leistung der Wärmepumpe beim Teillastpunkt A nach der DIN EN 148254 bei bivalent parallelem oder bivalent teilparallelem Betrieb mindestens 30 % oder bei bivalent alternativem Betrieb mindestens 40 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers entspricht.

  • Im Fall eines Heizungsaustauschs kann höchstens für fünf Jahre übergangsweise eine alte Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen erfüllt.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem erstmals Arbeiten
    zum Austausch der Heizungsanlage durchgeführt werden. Sofern innerhalb der Frist ein weiterer Heizungstausch stattfindet, ist für den Fristbeginn der Zeitpunkt des erstmaligen Austauschs der alten Heizungsanlage maßgeblich.

Beispielprojekte